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Hat es am Scheltenpass Verkehrsbeschränkungen?Nach oben
Ja. Die Breite ist auf 2.3 m beschränkt und es gibt ein allgemeines Verbot für Anhänger, d.h. auch Sattelschlepper sind verboten! [Polizei Kanton Solothurn]
Kann ich Automatenfotos für den neuen Schweizer Pass verwenden?Nach oben
Im Prinzip JA!
Die Vorschriften für den neuen Pass und auch die ID sind aber derart gestiegen, dass sich empfiehlt, die Fotos bei einem professionellen Fotografen machen zu lassen.
Alle, den Vorschriften nicht genügenden Fotos werden von der Gemeindekanzlei zurückgewiesen. Die Gebühr für einen ungenügenden Pass- oder ID-Antrag beträgt Fr. 20.--, die vom Kunden zu bezahlen sind!
[Josef Tschan-Studer]
Was haben die Bilder und Graphiken auf der Startseite der neuen Homepage zu bedeuten?Nach oben
Mit dem Kreis ist es gelungen, die Verbindung der beiden Dörfer Mümliswil und Ramiswil darzustellen.
Als Farbe wurde bewusst das Gelb gewählt, da es die Sonne symbolisieren soll, die ja bekanntlich im Guldental etwas mehr scheint, als an anderen Orten.
Dann ist da noch das Mühle- resp. das Wasserrad. Das Rad bezieht sich auf die frühe Industrialisierung im Guldental, gleichzeitig soll es aber auch den Fortschritt symbolisieren und darauf hinweisen, dass schon immer vieles im Guldental in Bewegung war und auch weiterhin sein wird.
Ueber das Ganze ist eine Struktur gelegt worden, die dem Wasserzeichen eines frühen, im Mümliswil produzierten Schreibpapiers entspricht.
[Josef Tschan-Studer]
Was ist mit dem neuen Schweizer Pass betreffend Einreise in die USA?
Gelten die neuen Pässe 2003 ab Oktober 2005 noch?
Nach oben
Einreisebestimmungen USA

Information des Soloth. Passbüros vom 12. August 2004

Mit diesem Schreiben informieren wir Sie über den neusten Stand betreffend die Einreisebedingungen im Rahmen des VISA Waiver Programms (VWP) für eine maximale Aufenthaltsdauer von 90 Tagen in die USA. Verbindliche Auskünfte kann Ihnen bzw. Ihren Bürgerinnen und Bürgern jedoch nur die amerikanische Botschaft in Bern (Tel. 031 / 357 70 11 oder 0900 87 84 72; www.usembassy.ch) erteilen.

  • Für die Einreise in die USA müssen Inhaberinnen und Inhaber eines alten, nicht maschinenlesbaren Schweizer Passes (Modell 1985) ab dem 26. Oktober 2004 über ein Visum verfügen. Dies unabhängig von der geplanten Dauer des Aufenthaltes.
  • Bis zum 25. Oktober 2005 können Inhaberinnen und Inhaber unter dem VWP ohne Visum einreisen, die einen maschinenlesbaren Pass vorweisen (Pass 2003).
  • Ab dem 26. Oktober 2005 verlangen die USA Reiseausweise mit biometrischen Daten.

Nach heutigem Informationsstand wird der im Jahr 2003 eingeführte neue Schweizer Pass allerdings auch nach diesem Termin zur visumsfreien Einreise in die USA im Rahmen des VWP berechtigen, und zwar unter den folgenden Bedingungen:
  • Der Pass wurde vor dem 26. Oktober 2005 ausgestellt und ist noch mindestens 6 Monate über die geplante Aufenthaltsdauer hinaus gültig.
  • Die Schweiz verfügt bis zum 26. Oktober 2004 über ein Projekt zur Einführung von Pässen mit biometrischen Daten. Ende Sommer 2004 sollte die Machbarkeitsstudie des Bundesamtes für Polizei vorliegen, so dass danach ein bundesrätlicher Grundsatzentscheid über die Einführung biometrischer Daten möglich wird.
-Im Zusammenhang mit der oben erwähnten Fristverlängerung für die Einführung von biometrischen Daten haben die USA zudem beschlossen, dass Reisende aus der Schweiz ab dem 30. September 2004 dem so genannten US-Visit-Programm unterstellt werden. Dies bedeutet, dass auch von Schweizer Bürgerinnen und Bürgern bei der Einreise Fingerabdrücke genommen und ein Gesichtsfoto erstellt wird.
[Josef Tschan-Studer]
Was muss man bei einem Todesfall alles beachten?Nach oben
Ein Todesfall ist auf jeden Fall der Gemeinde mitzuteilen! Not-Nummer: +41 79 425 29 01.

Bevor Sie an die Gemeinde gelangen, ist es von Vorteil, wenn Sie beim zuständigen Pfarramt den Beerdigungstermin klären. Ferner müssen wir wissen, wann und wie eine Aufbahrung des/der Verstorbenen erfolgt. Diese Frage klären Sie am besten mit dem zuständigen Bestattungsinstitut ab.

Bitte beachten Sie auch das Bestattungs- und Friedhofreglement der Gemeinde.
[Josef Tschan-Studer]
Was müssen angehende Eltern vor dem Geburtstermin in Bezug auf die Behörden beachten?Nach oben
Die meisten Spitäler und Kliniken verlangen eine Wohnsitzbestätigung beider Elternteile. Die Wohnsitzbestätigung können Sie bei der Gemeindekanzlei gratis beziehen.

Die Geburt selbst muss auf der Gemeinde nicht gemeldet werden. Das Spital meldet die Geburt dem zuständigen Zivilstandsamt des Geburtsortes. Dieses wiederum macht eine Meldung an das Zivilstandsamt des Heimatortes und das zuständige Zivilstandsamt des Wohnortes. Von dort erhält die Gemeinde nach einigen Tagen eine offizielle Geburtenmitteilung.

Die Eltern müssen ihr Kind lediglich bei der Krankenkassse und eventuell bei anderen Versicherungen anmelden.
[Josef Tschan-Studer]
Wieso können in Ramiswil keine ADSL-Anschlüsse für das Internet installiert werden?Nach oben
Antwort von Frau Nyffeler, Swisscom vom 06. Juli 2004
Grundsätzlich kann ADSL in Ramiswil abonniert werden. Die Zentrale in Balsthal ist eingerichtet und mit sogenannt "abgesetzten Einheiten" versehen.
Es ist aber möglich, dass einzelne Hausanschlüsse tatsächlich nicht geeignet sind. Dies hängt von der Leitungsentfernung zur Zentrale und von sogenannten Leitungsdopplern ab.

Die nachstehende Nummer erteilt aber gerne Auskunft über die Möglichkeiten der einzelnen Telefonhausanschlüsse.
[0800 800 800]
Wieso werden auf der Gemeindeseite die Todesfälle publiziert?Nach oben
Todesfälle werden von den Angehörigen meistens mittels Inserat in der Zeitung oder mit Leidzirkular mitgeteilt. Der oder die Verstorbene haben aber eventuell Freunde und gute Bekannte, die weit weg wohnen und nicht über die regionale Zeitung verfügen. So erfahren auch diese Personen vom Hinschied ihres Bekannten. Ferner wird auch der Service von Personen geschätzt, die im Ausland wohnen und noch Verbindungen zu Mümliswil haben. [Josef Tschan]
Woher kommt eigentlich der Name "Guldental"?Nach oben
"Das Guldental heisst so, weil dort alles nur goldige Leute wohnen", schrieb einmal eine Schülerin in einem Aufsatz.
Die Aussage ist begreiflich, die Schülerin war selbst eine Guldentalerin. Stimmen dürfte die Aussage eher nicht; nicht wegen der Menschen hier, sondern weil das Wort "Guld" nichts mti Gold zu tun haben dürfte. Auch wenn nach Dr. Thurneysen in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts Spuren von Gold im Ramiswilerbach gefunden worden seien, mehr als anderswo war es eh nicht.
Heute leitet man das Wort "Guldental" von "Gol" oder "Goleten" ab, was soviel wie Kies, Schutt, Trümmer bedeutet. Westlich von Balsthal kennen wir noch die "Goleten" und schliesslich dürften auch der Balsthaler "Goldbach" und die "Goldgasse" in diesem Wort ihren Ursprung haben.

(Quelle: Josef C. Haefely, Mümliswil)

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