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Hundesteuer

Gemäss Gesetz über das Halten von Hunden und der dazugehörigen Vollzugsverordnung hat der Hundehalter für jeden im Kanton gehaltenen Hund, eine jährliche Abgabe zu entrichten. Für die Erhebung der Hundesteuer gilt der Stichtag 1. April.

Die jährliche Abgabe beträgt Fr. 135.-- in der Gemeinde Mümliswil-Ramiswil (kantonale Hundesteuer von Fr. 35.-- eingeschlossen). Der Bezug der Hundesteuer erfolgt per Rechnung. Diese werden automatisch im April zugestellt. Nach Ablauf der Frist wird für nicht eingelöste Hunde sowie verspätete Zahlungen eine zusätzliche Mahngebühr von Fr. 50.-- erhoben.

Alle Hundebesitzer, welche bis Mitte Mai keine Rechnung erhalten haben, melden sich bei der Gemeindeverwaltung Mümliswil-Ramiswil. 

Alle Hunde müssen mit einem Mikrochip oder einer Tätowierung gekennzeichnet sowie in der Datenbank AMICUS registriert sein. Die Hundehalterinnen und Hundehalter sind verantwortlich, dass Ereignisse wie Halterwechsel, Ausfuhr ins Ausland und Tod des Hundes bei AMICUS gemeldet werden. Die Daten in AMICUS dienen als Basis für den Hundeabgabeneinzug.

Sie können die Mutationen persönlich bei AMICUS ändern, dazu befolgen Sie bitte die Anweisungen auf der Website oder Sie füllen unser Online-Formular aus.

Jeder Hundehalter ist verpflichtet nach §10 Hundegesetz eine Haftpflichtversicherung abzuschliessen. 

Hundehalterinnen und Hundehalter, die ihren gesetzlichen Pflichten nicht nachkommen, machen sich strafbar.

Preis: 135.00 Fr.