Liebe Hundehaltende
Gerne informieren wir Sie nachfolgend über den Ablauf des neu anfallenden Einzuges der Hundesteuer, gemäss dem Gesetz über das Halten von Hunden (Hundegesetz; BGS 614.71).
Am 18. Mai 2025 hat die Stimmbevölkerung der Teilrevision des kantonalen Hundegesetzes zugestimmt. Das revidierte Gesetz hat der Regierungsrat mit Beschluss Nr. 2025/1804 vom 3. November 2025 per 1. Januar 2026 in Kraft gesetzt. Demnach wird ab 2026 die kantonale Hundesteuer von 35 Franken zusammen mit der Gemeindehundesteuer in Rechnung gestellt. Zusätzlich wurde an der Gemeindeversammlung vom 16. Juni 2025 das neue Gebührenreglement verabschiedet, das ab dem 1. Juli 2025 in Kraft trat und die Hundesteuer neu auf 100 Franken festlegt.
Für die Erhebung der Hundesteuer gilt der Stichtag 1. April. Der Bezug der Hundesteuer erfolgt per Rechnung. Diese werden automatisch im April zugestellt. Alle Hundebesitzer, welche bis Mitte Mai keine Rechnung erhalten haben, melden sich bei der Gemeindeverwaltung Mümliswil-Ramiswil.
Von der Hundesteuer befreit sind Hunde, die am Stichdatum noch nicht drei Monate alt sind; aktive Diensthunde der Armee, der Polizei und des Grenzwachtkorps; aktive Assistenzhunde; sowie Hunde, für die Abgaben bereits in einer anderen Gemeinde des Kantons oder in einem anderen Kanton entrichtet wurden. Ebenfalls von der Hundesteuer befreit ist das Halten von Hunden durch Tierheime und -kliniken, sofern die Hunde gemäss der eidgenössischen Tierseuchengesetzgebung registriert sind. Neu sind nicht nur Blindenhunde, sondern alle IV-anerkannten Assistenzhunde von der Steuer befreit. Dazu melden Sie sich bitte auf der Gemeindeverwaltung.
Alle Hunde müssen mit einem Mikrochip oder einer Tätowierung gekennzeichnet sowie in der Datenbank AMICUS registriert sein. Die Hundehalterinnen und Hundehalter sind verantwortlich, dass Ereignisse wie Halterwechsel, Ausfuhr ins Ausland und Tod des Hundes bei AMICUS gemeldet werden. Die Daten in AMICUS dienen als Basis für den Hundeabgabeneinzug.
Jeder Hundehalter ist verpflichtet nach §10 Hundegesetz eine Haftpflichtversicherung abzuschliessen.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Einwohnergemeinde Mümliswil-Ramiswil