26.08.2026
Nach einer aktuellen Lagebeurteilung durch die Solothurnische Gebäudeversicherung, das Amt für Wald, Jagd und Fischerei, den Kantonalen Führungsstab sowie die Polizei Kanton Solothurn wird die Waldbrandgefahr im Kanton Solothurn von der Gefahrenstufe 5 («sehr gross») auf die Gefahrenstufe 4 («gross») zurückgestuft.
Mit der Herabstufung wird das seit dem 30. Juli 2026 geltende absolute Feuerverbot im Freien aufgehoben. Aufgrund der weiterhin erhöhten Waldbrandgefahr gelten jedoch weiterhin besondere Vorsichtsmassnahmen beim Umgang mit Feuer im Freien.
Achtung:
Die Aufhebung betrifft ausschliesslich das Feuern im Siedlungsgebiet.
Das Feuerverbot im Wald, in Waldesnähe, an Fluss- und Seeufern bleibt weiterhin bestehen, ebenso das grundsätzliche Feuerwerksverbot.
Weitere Informationen und aktuelle Hinweise finden Sie im untenstehenden Dokument sowie über dem aufgeführten Link.
Amt für Militär und Bevölkerungsschutz - Lagebeurteilung
Allgemeinverfügung Wiederruf absolutes Feuerverbot [pdf, 85 KB]