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Verkehrspolizeiliche Massnahmen

Einwohnergemeinde Mümliswil-Ramiswil (Ortsteil Mümliswil)

Verkehrspolizeiliche Massnahmen

Der Gemeinderat der Einwohnergemeinde Mümliswil-Ramiswil hat am 10. Juli 2025 folgende Verkehrsmassnahmen beschlossen:

Neue Signalisation:

Zonensignalisation: Beginn und Ende der Zone (2.59.1/2.59.2) / «Tempo 30» (2.30)

-           Im Rank, ab GB-Nr. 1393 bis GB-Nr. 976

-           Reckholderweg, ab GB-Nr. 976 bis Einmündung Im Rank

Aufhebung der Signalisation:

Stop (3.01)

-           Reckholderweg, Einmündung in Im Rank

Aufhebung der Signalisation bzw. der Markierung:

Zwei «Fussgängerstreifen» (6.17) und den Gefahrensignalen «Fussgängerstreifen» (1.22)

-           Im Rank, zwischen GB-Nr. 211 und GB-Nr. 557

-           Im Rank, zwischen GB-Nr. 211 und GB-Nr. 1393

Neue Signalisation bzw. Markierung:

«Fussgängerstreifen» (6.17) mit den Signalen Standort eines Fussgängerstreifens (4.11)

-           Im Rank, zwischen GB-Nr. 211 und GB-Nr. 557

Der Plan kann während der Beschwerdefrist bei der Gemeindeverwaltung Mümliswil-Ramiswil zu den ordentlichen Schalteröffnungszeiten eingesehen werden.

 

Gegen diesen Beschluss kann innert 10 Tagen seit der Veröffentlichung beim Bau- und Justizdepartement, Amt für Verkehr und Tiefbau, Rötihof, 4509 Solothurn, Beschwerde eingereicht werden. Sie ist schriftlich zu begründen und hat einen Antrag zu enthalten. Innert derselben Frist ist bei der Staatskasse in Solothurn (IBAN CH56 0833 4000 0S12 1579 A) mit dem Vermerk «Verkehrsmassnahmen: Konto-Nr. 2006074 / 006» ein Kostenvorschuss von Fr. 500.- zu hinterlegen. Wird der Kostenvorschuss nicht rechtzeitig bezahlt, tritt das Bau- und Justizdepartement auf die Beschwerde nicht ein.