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Hundesteuerbezug 2024

Alle am 1. April 2024 in der Hundedatenbank AMICUS registrierten Hundehalter/innen erhalten in den nächsten Tagen von der Einwohnergemeinde die Rechnung für die Hundesteuer 2024.

Die jährliche Abgabe der Hundesteuer beträgt Fr. 80.– pro Hund. Die Kontrollzeichengebühr des Kantons von Fr. 40.-- fällt für das Jahr 2024 weg.

Hundebesitzer, welche keine Rechnung oder nicht für alle Hunde eine Rechnung erhalten, melden sich bis spätestens 17. Mai 2024 bei der Einwohnergemeinde unter Tel. 062 386 70 50 oder per Mail.

Nach Ablauf der Frist wird für nicht registrierte Hunde sowie verspätete Zahlungen eine zusätzliche Mahngebühr von Fr. 50.– erhoben.

Bei nicht bezahlen der Hundesteuer muss eine Strafanzeige bei der Polizei erstattet werden.

Alle Hunde müssen mit einem Mikrochip oder einer Tätowierung gekennzeichnet sowie in der Datenbank AMICUS registriert sein. Die Hundehalter/innen sind verantwortlich, dass Ereignisse wie Halterwechsel, Ausfuhr ins Ausland und Tod des Hundes bei AMICUS gemeldet werden.

Einwohnergemeinde Mümliswil-Ramiswil