Melden Sie den Todesfall unter Vorweisung der folgenden Dokumente bei der Gemeindekanzlei:
Wir unterstützen die Angehörigen bei Todesfällen bei der Koordination mit den Kirchenbehörden und treffen die Vorbereitungen für die Erdbestattung und die Urnenbeisetzung. Bitte melden Sie sich zuerst bei uns. Wir werden für Sie mit dem zuständingen Pfarramt für einen Bestattungstermin Kontakt aufnehmen.
In Mümliswil und Ramiswil stehen für die Bestattung folgende Möglichkeinten zur Verfügung
* Aufgrund der veränderten Gesetzeslage und Situation hat die Werk- und Umweltschutzkommission am 10. März 2014 beschlossen:
1. | Von der Vorschrift gemäss § 17 Abs. 2 des Bestattungs- und Friedhofreglementes wird abgewichen. Es gilt per sofort folgende Praxis: | |
A) | Bei Beisetzung von Urnen in ein bestehendes Erdbestattungsgrab oder bei Beisetzung von Urnen in dasselbe Urnengrab ist für die Grabesruhe die erste Bestattung massgebend. | |
B) | Die Beisetzung von Urnen in ein bestehendes Erdbestattungsgrab oder in dasselbe Urnengrab ist innerhalb der Grabesruhe der Erstbestattung gestattet. | |
C) | Die Angehörigen oder deren Vertretung nehmen die Vorschriften der Grabesruhe zur Kenntnis. Sie unterzeichnen eine entsprechende Erklärung. | |
2. |
Das Bestattungs- und Friedhofreglement ist innert nützlicher Frist anzupassen. |
Weitere Informationen finden Sie unter