Anspruch auf eine Altersrente haben Personen, die das ordentliche Rentenalter erreicht haben.Für Männer liegt das ordentliche Rentenalter bei 65 Jahren und für Frauen bei 64 Jahren.
Wer seine Altersrente beziehen möchte, muss den Anspruch anmelden. Es ist empfehlenswert, die Anmeldung 3 - 4 Monate vor dem Erreichen des Rentenalters einzureichen.
Als Dienstleistung senden wir Ihnen normalerweise die notwendigen Formulare mindestens 6 Monate vor Erreichen des Rentenalters per Post zu. Sie haben aber auch die Möglichkeit, die Formulare online auf der Website der Ausgleichskasse Solothurn herunterzuladen.
Die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), die Invalidenversicherung (IV) und die Erwerbsersatzordung (EO) sind ein wichtiger Teil der obligatorischen schweizerischen Sozialversicherung. Alle in der Schweiz wohnenden oder erwerbstätigen Personen sind versichert und müssen Beiträge bezahlen.
Die AHV unterscheidet zwischen Erwerbstätigen und Nichterwerbstätigen. Als Nichterwerbstätige gelten Personen, die kein oder nur ein geringes Erwerbseinkommen erzielen, z.B: vorzeitig Pensionierte, Teilzeitbeschäftigte, IV-Bezüger, Studierende, ausgesteuerte Arbeitslose, Ehefrauen und Ehemänner von Pensionierten usw.
Oftmals reichen die Renten der AHV oder der IV und allfällige weitere Einkünfte nicht zur Bestreitung des Lebensunterhaltes. Aus diesem Grund richten Kanton und Gemeinden Ergänzungsleistungen zur AHV/IV aus.
Ergänzungsleistungen können Personen erhalten, die einen Anspruch auf eine Rente der AHV (auch bei einem Rentenvorbezug), eine Rente der IV (ganze, Dreiviertels-, halbe oder Viertelsrente), oder nach Vollendung des 18 Altersjahres eine Hilflosenentschädigung der IV haben oder während mind. 6 Monaten ein Taggeld der IV erhalten.
Alle beitragspflichtigen Personen erhalten bei der Aufnahme in die Alters- und Hinterlassenenversicherung und/oder IV einen Versicherungsausweis. Der Versicherungsausweis ist mit einer Versichertennummer versehen, die für jede Person individuell durch die zentrale Ausgleichssstelle in Genf (ZAS) vergeben wird. Der Versicherungsausweis ist für die AHV-Ausgleichskasse ein wichtiges Dokument bei der Einreichung eines Antrages zum Leistungsbezug. Er muss unbedingt aufbewahrt und bei einem Stellenwechsel dem neuen Arbeitgeber vorgelegt werden.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Ausgleichskasse des Kanton Solothurn.