Müssen Sie Ihre Unterschrift oder eine Fotokopie eines Dokumentes amtlich beglaubigen lassen?
Der Gemeindeschreiber (oder dessen Stellvertretung), nimmt die Beglaubigung gerne vor. Vereinbaren Sie bitte vorgängig einen Termin!
Wichtig: Die Unterschrift muss im Beisein des Gemeindeschreibers (oder dessen Stellvertretung) erfolgen. Bitte Unterschreiben Sie das Dokument nicht vorher. Für die Beglaubigung von Fotokopien muss das Originaldokument vorgelegt werden.
Die Kosten pro Beglaubigung betragen Fr. 20.00