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Anlassbewilligung und Vermietung Anlagen

Mit der Einführung des neuen Wirtschaftsgesetzes per 01.01.2016 traten betreffend Anlassbewilligungen einige Änderungen in Kraft. So ist neu die Gemeinde für die Anlass-Bewilligungen zuständig und nicht mehr der Kanton.

Nachstehend finden Sie sämtliche Formulare und Merkblätter betreffend Vermietung von Gemeindeanlagen und Bewilligung von Anlässen jeglicher Art. Bitte beachten Sie die angesetzten Fristen für die Einreichung der Formulare!

Merke: auch private Anlässe, an denen Speisen und alkoholische Getränke verkauft werden, sind bewilligungspflichtig.

Eine Auflistung von allen Anlagen und Räumlichkeiten finden Sie unter Infrastruktur.