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Baugesuch / Baubewilligungen

 

Wir beraten Sie bei der Einreichung eines Baugesuches und wickeln das gesamte Baubewilligungsverfahren von der Abgabe der Gesuchsformulare, über die offizielle Ausschreibung und Kontakt mit kant. Stellen ab. Ausserdem koordinieren wir die baupolizeilichen Kontrollen bis zur Bauvollendung. Bei Unklarheiten über die Bewilligungspflicht einzelner Bauvorhaben geben wir gerne Auskunft.

Wann braucht es eine Bewilligung?

Die Kantonalen Bauverordnung (KBV) bildet die gesetzliche Grundlage für Bauvorhaben jeglicher Art. Im § 3 der KBV ist explizit aufgeführt welche Bauvorhaben eine Baubewilligung benötigen. Ergänzend bildet das Zonenreglement der Einwohnergemeinde Mümliswil-Ramiswil mit dem dazugehörenden Zonenplan einen integrierenden Bestandteil für die gesetzlichen Auflagen und Bestimmungen von Bauvorhaben in der Gemeinde.

Für sämtliche Bauten muss ein Baugesuch eingereicht werden:

  • Umbauten, Anbauten und Aufbauten
  • Änderungen der Fassadenstruktur
  • Änderung der Zweckbestimmung von Bauten, Anlagen und Räumlichkeiten
  • Abbruch von Gebäuden und Gebäudeteilen
  • Heizungs- und Feuerungsanlagen
  • Sende- und Empfangsanlagen
  • unterirdische Bauten und bauliche Anlagen
  • private Erschliessungsanlagen
  • öffentliche Erschliessungsanlagen, wenn die Ausführung der Anlage aus dem Nutzungsplan nicht genügend ersichtlich ist oder wesentliche Änderungen gegenüber dem Auflageplan erfolgen
  • Terrainveränderungen, wie Abgrabungen, Aufschüttungen, Deponien, Steinbrüche
  • Einfriedigungen und Stützmauern
  • Abstell- und Lagerplätze
  • Plätze für Zelte, Wohnwagen und Mobilheime
  • Aufstellen von Wohnwagen und Mobilheimen ausserhalb der dafür vorgesehenen Plätze
  • Fahrnisbauten und Kleintierställe
  • Silos
  • Garten- und Hallenbassins
  • Cheminéeanlagen
  • Traglufthallen
  • Skiliftanlagen und Luftseilbahnen
  • Krananlagen
  • Bootsstege und Bootsanlegestellen
  • Reklamen, Schaukästen und Warenautomaten
  • Innenausbauten
  • Zweckänderungen
  • Pergola
  • Dachfenstereinbau
  • Fassadenveränderung
  • Sitzplatzverglasungen/Windschutzwände
  • Kleintierställe
  • Terrainveränderungen bis 50cm
  • Hundezwinger
  • Stützmauern
  • Bassin ganzjährlich
  • Einfriedungen (Zaun/Gartenmauer/Hecken)
  • Gartencheminée
  • Palisadenwände
  • Feuerungsanlagen
  • Parkplätze
  • Reklamen
  • Schaukästen und Warenautomaten

 

Einführung eBau (elektronisches Baubewilligungsverfahren)

Die Einwohnergemeinde Mümliswil-Ramiswil hat per 1. September 2025 das elektronische Baubewilligungsverfahren eBau des Kantons Solothurn eingeführt. Bis anhin konnten Baugesuche sowohl schriftlich und elektronisch eingereicht werden. Ab 1. März 2026 sind Baugesuche ausschliesslich noch in elektronischer Form über die Plattform my.so.ch einzureichen. Mit der vollständigen Umstellung auf das digitale Verfahren wird der Ablauf für Gesuchstellende, Planende und Behörden effizienter, transparenter und zeitgemässer gestaltet. Sämtliche Unterlagen können zentral erfasst, eingereicht und bearbeitet werden. Zudem ermöglicht das System eine bessere Nachverfolgbarkeit des Verfahrensstandes. Wir bitten alle Bauherrschaften und Planungsbüros, ihre Gesuche ab diesem Zeitpunkt ausschliesslich über die genannte Plattform einzureichen.

Das gesamte Baubewilligungsverfahren wird über den kantonalen Onlineschalter unter https://my.so.ch/ abgewickelt. 

Voraussetzungen für die digitale Eingabe
Für die Nutzung des Onlineschalters benötigen Sie:

  • eine gültige SwissID
  • ein Benutzerkonto im kantonalen Onlineschalter

Für Fragen steht eine integrierte Online-Hilfe mit Kurzanleitung eBau für jede Funktion zur Verfügung.
Ausserdem kann das eBau-Kompetenzzentrum für technische Fragen unter eBauSO@bd.so.ch kontaktiert werden.
Fachliche Fragen beantworten wir gerne per E-Mail an baukommission@muemliswil-ramiswil.ch oder auch telefonisch 062 386 70 56. 

Hier  finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ).

 

Formulare und Dokumente